Allgemeine Geschäftsbedingungen · B2B-SaaS

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der SaaS-Plattform Smartbaupro. Diese Bedingungen gelten ausschließlich zwischen Smartbaupro und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Mit Bestellung eines Pricing-Plans oder Unterzeichnung eines individuellen Auftrags akzeptiert der Kunde die nachfolgenden Bedingungen.

Stand: 17. Mai 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der unter https://smartbaupro.de erreichbaren Software-as-a-Service-Plattform „Smartbaupro" (nachfolgend „Plattform") zwischen Mensur Salja, Einzelunternehmer, Bruderstraße 19, 32839 Steinheim, Deutschland (nachfolgend „Anbieter") und seinen Kunden.

(2) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend einheitlich „Kunde"). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Der Kunde versichert mit Vertragsschluss, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Auch die widerspruchslose Erbringung von Leistungen führt nicht zu einer Geltung entgegenstehender Bedingungen.

(4) Diese AGB gelten in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige gleichartige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass der Anbieter in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müsste.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) Gegenstand des Vertrags ist die zeitlich befristete Bereitstellung der Plattform Smartbaupro zur Online-Nutzung über das Internet als Software-as-a-Service. Die Plattform unterstützt Unternehmen im Versorgungs-, Tiefbau- und Glasfaserausbau bei der prüffesten Baudokumentation, der Disposition, der Freigabe-Steuerung und der KI-gestützten Auswertung von Baufortschritten.

(2) Der Anbieter stellt die Plattform in der jeweils aktuellen Version zur Verfügung. Es bestehen vier Standard-Pricing-Pläne mit unterschiedlichen Funktions- und Mengenlimits:

  • Starter — Einstiegs- und Pilot-Plan mit eingeschränktem Funktions- und Mengenumfang
  • Professional — Plan für aktive Bauleiter-Teams mit erweiterten Modulen
  • Business — Plan für mittelständische Generalunternehmer und Stadtwerke mit Zugang zu allen Gewerk-Modulen
  • Enterprise — Plan für Netzbetreiber und Großunternehmen mit individueller Leistungsvereinbarung

Der jeweilige Funktions- und Mengenumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Leistungsbeschreibung auf der Seite /preise und aus der Bestellbestätigung des Anbieters.

(3) Smartbaupro befindet sich seit April 2026 in produktiver Pilot- Nutzung. Der Anbieter weist darauf hin, dass die Plattform laufend weiterentwickelt wird. Funktionen können in nicht-wesentlichem Umfang ergänzt, geändert oder ersetzt werden, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist. Wesentliche Funktionsänderungen werden dem Kunden mit angemessener Vorlauffrist mitgeteilt.

(4) Die Plattform wird über einen Internet-Browser bereitgestellt; ergänzend stehen mobile Anwendungen für iOS und Android zur Verfügung, soweit dies im jeweiligen Plan vorgesehen ist. Der Kunde stellt die technischen Voraussetzungen auf seiner Seite (Internet-Zugang, aktueller Browser, geeignete Endgeräte) auf eigene Kosten sicher.

(5) Eine Übertragung des Quellcodes der Plattform ist nicht Vertragsgegenstand. Der Kunde erhält ausschließlich Nutzungsrechte gemäß § 5.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Plattform und der Pricing-Pläne auf der Webseite des Anbieters stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).

(2) Mit dem Absenden einer Bestellung über das Online-Demo-Formular, einer schriftlichen Bestellung per E-Mail an info@smartbaupro.de oder durch Unterzeichnung eines individuellen Angebots gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. An dieses Angebot ist der Kunde 14 Tage gebunden.

(3) Der Vertrag kommt mit der ausdrücklichen Annahmeerklärung des Anbieters in Textform (E-Mail) oder mit der Bereitstellung der Zugangsdaten zur Plattform zustande. Eine zuvor versendete reine Eingangsbestätigung stellt keine Annahmeerklärung dar.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, das Angebot des Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn berechtigte Zweifel an der Bonität, der Identität oder der gewerblichen Eigenschaft des Kunden bestehen.

(5) Der Anbieter speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden die Bestelldaten sowie diese AGB in Textform per E-Mail zu. Der Vertragstext ist im Übrigen über das Kundenkonto in der Plattform abrufbar.

§ 4 Pilot- und Testphase

(1) Der Anbieter kann dem Kunden auf Anfrage einen zeitlich befristeten Pilot-Zugang (in der Regel 30 Tage) zur kostenlosen Nutzung der Plattform gewähren. Während der Pilot-Phase gelten diese AGB entsprechend, soweit nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen sind.

(2) Während der Pilot-Phase ist die Haftung des Anbieters gemäß § 12 dieser AGB nochmals erweitert beschränkt: Der Anbieter haftet während der Pilot-Phase nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Beschränkung gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Der Pilot-Zugang endet automatisch mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Übergang in einen kostenpflichtigen Plan setzt eine separate Bestellung gemäß § 3 voraus.

§ 5 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden mit Bereitstellung der Plattform ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Vertragslaufzeit befristetes Recht zur Nutzung der Plattform im Rahmen des vereinbarten Pricing-Plans ein. Das Nutzungsrecht ist auf die gewerblichen Tätigkeiten des Kunden im eigenen Unternehmen beschränkt.

(2) Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen seines Mandanten beliebig viele Mitarbeiter-Logins für eigene Mitarbeitende, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen anzulegen, sofern diese Personen die Plattform für den Kunden nutzen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle Nutzer den Bestimmungen dieser AGB sowie den datenschutzrechtlichen Pflichten unterliegen.

(3) Eine Überlassung der Plattform oder einzelner Zugänge an Dritte — insbesondere zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Nutzung außerhalb des Kundenunternehmens — ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig. Eine Weiterveräußerung, Unter-Lizenzierung oder Vermietung der Plattform ist ausgeschlossen.

(4) Dem Kunden ist es untersagt, die Plattform oder Teile davon zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder in sonstiger Weise einer Reverse-Engineering-Analyse zu unterziehen, soweit dies nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen (insbesondere § 69e UrhG) gestattet ist.

(5) Mit Beendigung des Vertrags erlöschen sämtliche dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte. § 13 (Datenexport) bleibt unberührt.

§ 6 Pflichten und Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Plattform sachgerecht und entsprechend den jeweiligen Bedienhinweisen zu nutzen. Er trägt dafür Sorge, dass seine Mitarbeitenden und sonstigen Nutzer im notwendigen Umfang in die Plattform eingewiesen werden.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, die Zugangsdaten (insbesondere Benutzernamen, Passwörter und etwaige Token) streng vertraulich zu behandeln, sie nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Sicherheitsrelevante Vorfälle — insbesondere der Verdacht eines kompromittierten Zugangs — sind dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen.

(3) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die von ihm in die Plattform eingestellten Daten nicht gegen Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte) oder gesetzliche Vorschriften verstoßen. Der Kunde stellt insbesondere sicher, dass für die Verarbeitung personenbezogener Daten in seinem Mandanten eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO vorliegt und Betroffene ordnungsgemäß informiert wurden.

(4) Der Kunde wird die Plattform nicht in einer Weise nutzen, die die Integrität, Verfügbarkeit oder Sicherheit der Plattform beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte. Unzulässig sind insbesondere automatisierte Massenabfragen außerhalb dokumentierter Schnittstellen sowie das Einspielen von schadhaftem Code oder Massendaten ohne vorherige Abstimmung.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugewiesenen Mengenlimits (Projekte, Adressen, Module) seines Plans einzuhalten. Bei Überschreitung kann der Anbieter — nach vorheriger Information — automatisch in den nächsthöheren Plan überleiten oder die Nutzung temporär drosseln, bis eine vertragliche Anpassung erfolgt ist.

(6) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechts- oder vertragswidrigen Nutzung der Plattform durch den Kunden, seine Mitarbeitenden oder Erfüllungsgehilfen resultieren, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 7 Verfügbarkeit und Wartung

(1) Der Anbieter betreibt die Plattform mit dem Ziel einer möglichst hohen Verfügbarkeit und bemüht sich, Ausfallzeiten gering zu halten. Die Verfügbarkeit wird am Übergabepunkt des Rechenzentrums des Anbieters gemessen; nicht eingerechnet werden Ausfälle, die nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen (insbesondere Internet-Störungen außerhalb des Rechenzentrums, höhere Gewalt im Sinne von § 14, kundenseitige Eingriffe).

(2) Die vorstehenden Verfügbarkeits-Zielwerte sind als Service-Ziel vereinbart und stellen keine Garantie im Rechtssinne (§ 443 BGB) dar. Konkrete vertragliche Garantien werden vom Anbieter ausschließlich ausdrücklich und in schriftlicher Form übernommen.

(3) Geplante Wartungs- und Update-Arbeiten werden so weit wie möglich außerhalb üblicher Geschäftszeiten — in der Regel werktags zwischen 22:00 und 06:00 Uhr (MEZ/MESZ) sowie an Wochenenden — durchgeführt und dem Kunden, sofern voraussichtliche Auswirkungen auf die Verfügbarkeit bestehen, mit einem Vorlauf von mindestens 24 Stunden angekündigt.

(4) Sicherheitsrelevante oder regulatorisch erforderliche Eingriffe kann der Anbieter auch ohne Vorlauffrist vornehmen, soweit dies zur Abwehr unmittelbarer Gefahren oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Der Kunde wird in diesen Fällen unverzüglich informiert.

§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Pricing-Plan und ergibt sich aus der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste auf /preise beziehungsweise aus der individuellen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, in Euro und zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Der Anbieter nimmt derzeit die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch; ein gesonderter Ausweis der Umsatzsteuer entfällt in diesem Fall.

(2) Die Vergütung ist, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, monatlich im Voraus zu entrichten. Die Rechnung wird in Textform per E-Mail an die vom Kunden benannte Rechnungsadresse übersandt.

(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Eingang des Betrags auf dem Konto des Anbieters. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregeln; insbesondere ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40 Euro zu verlangen.

(4) Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung länger als 30 Tage in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Plattform nach vorheriger schriftlicher Mahnung mit einer angemessenen Nachfrist auszusetzen. Während der Aussetzung bleibt die Pflicht zur Zahlung der Vergütung bestehen. Eine ausserordentliche Kündigung des Anbieters bleibt vorbehalten.

(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(6) Der Anbieter ist berechtigt, seine Preise unter Wahrung einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende eines Abrechnungszeitraums anzupassen, soweit sich die Bezugskosten (insbesondere Hosting-, KI-API- oder Lizenzkosten) wesentlich ändern. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 10 % steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der neuen Preise zu; § 16 gilt entsprechend.

§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Soweit der Kunde bei Nutzung der Plattform personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO verarbeitet, bleibt der Kunde dafür datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Der Anbieter handelt insoweit ausschließlich als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO.

(2) Vor produktiver Aktivierung schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) in Textform ab. Der AVV regelt insbesondere Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung, die Kategorien betroffener Personen, die Dauer der Verarbeitung, die technisch- organisatorischen Maßnahmen (TOM) sowie die Rechte und Pflichten der Parteien. Ein vom Anbieter bereitgestelltes AVV-Muster wird auf Anfrage vorab zur Verfügung gestellt.

(3) Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters unter /datenschutz für die Verarbeitung auf der Marketing-Webseite und für die Informationspflichten gegenüber Nutzern der Plattform.

(4) Der Anbieter setzt zur Erbringung der Leistung Subunternehmer (insbesondere Hosting- und KI-Dienstleister) ein. Die jeweils eingesetzten Unterauftragsverarbeiter werden im AVV transparent aufgelistet. Der Kunde stimmt der Beauftragung dieser Unterauftragsverarbeiter mit Vertragsschluss generell zu; das Widerspruchsrecht nach Art. 28 Abs. 2 DSGVO bei wesentlichen Änderungen bleibt hiervon unberührt.

(5) Werden besondere Schutzmechanismen vereinbart — insbesondere der sogenannte HP+-Schutz bei der Verarbeitung von Adressdaten ohne Kundenstatus — sind diese Bestandteil des AVV und der technisch- organisatorischen Maßnahmen.

§ 10 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen — insbesondere geschäftliche, technische, organisatorische und personenbezogene Informationen der jeweils anderen Partei — vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrags zu verwenden.

(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags für die Dauer von fünf Jahren fort, soweit nicht eine längere gesetzliche Frist (insbesondere für personenbezogene Daten) gilt.

(3) Ausgenommen sind Informationen, die (i) bei Erhalt bereits öffentlich bekannt waren oder ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden, (ii) der empfangenden Partei nachweislich bereits vor Vertragsschluss bekannt waren, oder (iii) durch gesetzliche oder behördliche Anordnung offengelegt werden müssen; in diesem Fall ist die jeweils andere Partei, soweit rechtlich zulässig, vorab zu informieren.

§ 11 Mängelrechte

(1) Auf das mietrechtlich geprägte Nutzungsverhältnis finden ergänzend die §§ 535 ff. BGB Anwendung, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB für anfängliche Mängel ist jedoch ausgeschlossen.

(2) Mängel sind dem Anbieter unverzüglich nach Entdeckung in Textform (E-Mail genügt) mit nachvollziehbarer Beschreibung der Symptome und der betroffenen Funktion anzuzeigen. Der Anbieter wird Mängel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen.

(3) Unerhebliche Beeinträchtigungen der Plattform-Funktionen — etwa kurzfristige Performance-Schwankungen oder rein kosmetische Darstellungs- fehler ohne funktionale Auswirkung — gelten nicht als Mangel im Sinne dieser AGB.

§ 12 Haftungsbeschränkung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter — außer im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit — nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

(2) Die Haftung des Anbieters bei einfacher Fahrlässigkeit ist beschränkt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf einen Betrag in Höhe der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt des schadenstiftenden Ereignisses tatsächlich gezahlten Vergütung („12-Monats-Cap"). Mehrere Schadensereignisse innerhalb eines Vertragsjahres werden zusammengerechnet auf den 12-Monats-Cap angerechnet.

(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit nicht eine Kardinalpflicht im Sinne von Absatz 1 verletzt wurde.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und aus übernommenen Garantien im Sinne des § 443 BGB bleibt unberührt.

(5) Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, Datensicherungen in einer dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Weise durchzuführen beziehungsweise zur Verfügung gestellte Backup- und Export-Funktionen zu nutzen. § 13 bleibt unberührt.

(6) Soweit die Haftung des Anbieters nach dieser Vorschrift ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 13 Datenexport und Löschung nach Vertragsende

(1) Nach Beendigung des Vertrags stellt der Anbieter dem Kunden für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen einen lesenden Export-Zugang zur Verfügung. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde seine in der Plattform gespeicherten Daten in den vom Anbieter angebotenen Standardformaten (insbesondere strukturierte Datenexporte und PDF-Bauakten) herunterladen.

(2) Auf gesondertes Verlangen des Kunden stellt der Anbieter individuelle Exporte gegen angemessenen Aufwandsersatz zur Verfügung. Die hierfür anfallenden Aufwände werden dem Kunden vor Beauftragung transparent kalkuliert.

(3) Nach Ablauf der Export-Frist werden sämtliche Kunden- und Mandanten- Daten unwiderruflich gelöscht, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder vertragliche Vereinbarungen entgegenstehen. Backups werden im normalen Backup-Zyklus überschrieben (§ 9 AVV und Datenschutzerklärung).

§ 14 Höhere Gewalt

(1) Wird eine Partei durch höhere Gewalt an der ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gehindert, ruhen die betroffenen Leistungspflichten für die Dauer und den Umfang der Behinderung. Als höhere Gewalt gelten insbesondere großflächige Internet- oder Strom- Ausfälle, behördliche Anordnungen, Krieg, Terror, Pandemien, Streiks und Aussperrungen, die nicht im Risikobereich der jeweiligen Partei liegen.

(2) Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt informieren und alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen zu begrenzen. Dauert die höhere Gewalt länger als 60 Tage ohne Aussicht auf baldige Beseitigung, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

§ 15 Laufzeit und Kündigung

(1) Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Er kann von jeder Partei mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats in Textform (E-Mail genügt) ordentlich gekündigt werden.

(2) Wurde im Einzelfall eine Mindestlaufzeit (etwa bei Jahresvorauszahlung mit Rabatt oder bei Enterprise-Vereinbarungen) vereinbart, gilt die Kündigung erstmals zum Ablauf dieser Mindestlaufzeit. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich automatisch auf unbestimmte Zeit und kann sodann gemäß Absatz 1 gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit einer fälligen Zahlung in einer Höhe von mehr als zwei Monatsentgelten in Verzug ist, gegen wesentliche Vertragspflichten (insbesondere § 5 und § 6) trotz Abmahnung verstößt oder Insolvenz angemeldet wird beziehungsweise ein Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen wird.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform. Eine Kündigung per E-Mail an die im Impressum angegebene Anbieter-Adresse beziehungsweise an die im Kundenkonto hinterlegte Kunden-E-Mail-Adresse genügt.

§ 16 Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, soweit dies aus berechtigten Gründen — insbesondere aufgrund einer Änderung der Rechtslage, einer höchstrichterlichen Rechtsprechung, regulatorischer Vorgaben oder einer wesentlichen Erweiterung der Plattform — erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unbillig benachteiligt wird.

(2) Der Anbieter wird den Kunden über die geplanten Änderungen mit einer Vorlauffrist von mindestens vier Wochen in Textform informieren. Die Information enthält den Volltext der geänderten Bedingungen sowie einen ausdrücklichen Hinweis auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs.

(3) Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb der Vorlauffrist in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, gelten die bisherigen Bedingungen unverändert fort; dem Anbieter steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der geänderten Bedingungen mit einer Frist von zwei Wochen zu.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts Anwendung, soweit dem nicht zwingende Vorschriften entgegenstehen.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — Bielefeld als Geschäftssitz-naher Gerichtsstand des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchsetzbar oder lückenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten der Parteien in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt (salvatorische Klausel).

(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textform-Erfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(5) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt.

(6) Stand dieser AGB: 17. Mai 2026. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültige Fassung.

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